Entscheidungsgründe: I. Die antragstellende Gesellschaft ist Mitglied der Landesinnung Druck der Handelskammer Steiermark. Der Hauptverband der graphischen Unternehmungen Österreichs, eine freiwillige Berufsvereinigung, hat mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund wiederholt Kollektivverträge abgeschlossen, die in der Folge durch das Bundeseinigungsamt gesatzt wurden. Mit dem vorliegenden Antrag wendet sich die antragstellende Gesellschaft gegen die Satzung a) des am 1. Jänner... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art20 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandEMRK Art11Mantelkollektivvertrag und Lohn- und Gehaltstabellen für das graphische Gewerbe 1992ArbVG §11 Abs2ArbVG §18ArbVG §19ArbVG §20 Abs2ASGG §54ZPO §228Satzungen des Bundeseinigungsamtes siehe auch Mantelkollektivvertrag
Leitsatz: Zulässigkeit der Individualan... mehr lesen...