Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist eine der Tochtergesellschaften eines weltweit operierenden Speditionsunternehmens und beschäftigt in Deutschland etwa 3.500 Arbeitnehmer. Der Konzern, zu dem die Klägerin gehört, hat seine Leitung in der Schweiz und hat allein in der Europäischen Union in 22 Mitgliedstaaten Speditionsunternehmen. Die Klägerin ist eines der zu diesem Konzern gehörenden Unternehmen, hat aber die höchste Anzahl von Beschäftigten in den Mitgliedstaaten. Bere... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ArbVG §91 Abs1ArbVG §177 Abs3EG Amsterdam Art249EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art4EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art11
Rechtssatz: Der Inhalt der „koordinierenden" Bestimmungen der Richtlinie 94/45/EG (Art 4 und 11) wurde vom EuGH (RS C-440/00) auch für Österreich verbindlich dahin ausgelegt, dass erforderlichenfalls auch die begehrten Informationen betreffend Unternehmensstru... mehr lesen...
Norm: ArbVG §91 Abs1ArbVG §177 Abs3EG Amsterdam Art249EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art4EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art11
Rechtssatz: Der Grundsatz der „richtlinienkonformen Interpretation" bedeutet auch, dass die zur Umsetzung einer Richtlinie erlassenen Gesetze dann, wenn es der Regelungszweck der Richtlinie erfordert, dass in der gesamten Gemeinschaft ein abgestimmtes durch die Richtl... mehr lesen...