Begründung: Die Antragstellerin ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 4 Abs 1 und § 7 ArbVG. Der vorliegende Antrag betrifft sie in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin und Arbeitsverhältnisse, für welche sie selbst nach § 7 ArbVG kollektivvertragsfähig ist. Die hier zu klärende Streitfrage betrifft mehr als drei ehemalige Arbeitnehmer der Antragstellerin. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige freiwillige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG (zum Antragsteller siehe RIS-Justiz RS0051126; zum Antragsgegner 9 ObA 128/04w; 8 ObA 95/05m). Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG (zum Antragsteller siehe RIS-Justiz RS0051126; zum Antragsgegner 9 ObA 128/04w; 8 ObA 95/05m). Dem Antrag - der sich nach dem maßgeblichen Antragsvorbring... mehr lesen...
Begründung: Dem Feststellungsantrag nach § 54 Abs 2 ASGG liegt folgender vom Antragsteller behaupteter Sachverhalt zugrunde: Dem Feststellungsantrag nach Paragraph 54, Absatz 2, ASGG liegt folgender vom Antragsteller behaupteter Sachverhalt zugrunde: Auf Grund der zwischen der B*****-AG (B*****; im Folgenden Arbeitgeberin) und dem Betriebsrat abgeschlossenen Arbeitsordnung (AO) vom 6. 2. 1963 stand den Arbeitnehmern eine Betriebspension (direkte Leistungszusage) zu. Am 10. 10. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig ist (RIS-Justiz RS0051126). Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG kollektivvertragsfähig ist (RIS-Justiz RS0051126). Der Antragsgegner ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körpe... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.: Nach § 54 Abs 3 ASGG ist nur ein Auftrag zur Stellungnahme durch den Antragsgegner vorgesehen. Ergänzungen des Antrages, die weitere Aufträge an den Antragsgegner zur Stellungnahme im Sinne des § 54 Abs 3 ASGG erfordern würden, sind nicht zulässig (8 ObA 52/03k; 8 ObA 100/04w; Aubauer/Kaszanits, Kollektives Klagerecht als Testprozess (§ 54 ASGG) in FS Bauer/Maier/Petrag 303 f). Die Stellungnahme des Antragstellers zur Äußerung des Antragsgegne... mehr lesen...
Begründung: Im Konzern der S***** AG - Sparte Mediendienstleistungen - sind die Unternehmen r***** GmbH, C***** GmbH und g***** GmbH tätig. Die r***** und die C***** befassen sich mit der Zeitungszustellung. Die g***** betreibt die Zustellung von Werbemitteln. Alle drei Unternehmen sind Mitglieder der Antragsgegnerin. Der Antragsteller behauptet zu seinem im
Spruch: genannten Antrag folgenden Sachverhalt: "Die Zustelltätigkeit der genannten Unternehmen wird in der Weise durchgeführ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl 1996/757, wurde zur Besorgung der bisher vom Bundesrechenamt/Bereich Datenverarbeitung, einer nachgeordneten Dienststelle des Bundesministeriums für Finanzen, wahrgenommenen Aufgaben die Antragsgegnerin unter der Firma „Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (BRZ GmbH) errichtet. Diese Gesellschaft entstand mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes per 1. 1. 1997 (§ 1 Abs 1, § 38 BRZ GmbH-Ges... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller beantragt die Feststellung gemäß § 54 Abs 2 ASGG wie im
Spruch: ersichtlich (allerdings ohne Absatzbenennung bei § 9 ARG und unter Anführung auch des Feiertagsentgeltes) und bringt dazu vor, dass auf Spitalsärzte, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land Niederösterreich (= Antragsgegner) stehen und in einer Krankenanstalt tätig sind, sowohl das NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) als auch da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Bundesforstegesetz 1996, BGBl Nr 793/1996, wurde zur Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste" eine Aktiengesellschaft mit dem Firmenwortlaut "Österreichische Bundesforste AG" errichtet, welche in Abweichung von und unter Ausschluss der Wirkung des § 34 Aktiengesetz mit 1. Jänner 1997 entstand (§ 2 Abs 1 leg cit). Der Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesforste" ging mit dem gesamten ihm zuzur... mehr lesen...
Begründung: Auf die bei den Vereinigten Bühnen G***** beschäftigten Arbeitnehmer kommen insgesamt vier Kollektivverträge zur Anwendung: Für das technische Bühnenpersonal (Vorstände, Werkstättenpersonal ohne Vorstellungsverpflichtung, Vorstellungspersonal, Publikumsdienst und Hauspersonal) gilt der Kollektivvertrag, welcher zwischen dem Theatererhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Med... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 Abs2ArbVG §165ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter. Entscheidungstexte ... mehr lesen...