Entscheidungen zu § 122 ArbVG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 1990/11/30 B1147/90

Begründung: 1. Dem Beschwerdeführer, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten steht und Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrates des Landeskrankenhauses Klagenfurt sowie Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der Kärntner Landes-Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten ist, wurde am 27. September 1990 das Schreiben vom 25. September 1990, Z Pers-17662/2/90, zugestellt, das "Für die Kärntner Landesregierung: Der Landeshauptmann: Dr. Haider eh." gef... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.1990

RS Vfgh 1990/11/30 B1147/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §86VfGG §88ArbVG §106ArbVG §122
Leitsatz: Einstellung eines Verfahrens infolge Klaglosstellung des Beschwerdeführers; Bescheidcharakter sowohl eines Schreibens hinsichtlich der Entlassung des in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschwerdeführers als auch eines Schreibens hinsichtlich der fo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1990

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