Entscheidungen zu § 113 Abs. 1 ArbVG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 2012/6/30 V72/11

Entscheidungsgründe: I.               1. Der Oberste Gerichtshof beantragt, die Wortfolge "nur aus wichtigen Gründen, sonst" in §53 Abs2 fünfter Satz der Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974, BGBl. 355, in eventu den gesamten fünften Satz der genannten Bestimmung gemäß Art139 B-VG als gesetzwidrig aufzuheben.               2. Der Antrag wird vor dem Hintergrund der folgenden Rechtslage gestellt:               2.1. Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsv... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.06.2012

RS Vfgh 2012/6/30 V72/11

Index: 60 ARBEITSRECHT60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangArbVG §113, §114, §161 Abs1Betriebsrats-GeschäftsO 1974 §53 Abs2
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer Regelung der Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 über die Beschränkung der Widerrufsmöglichkeit der Übertragung der Befugnisse des Betriebsrates auf den Zentralbetriebsrat Rech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.06.2012

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