Norm: AktG §92ffArbVG §110 Abs3
Rechtssatz: Ein in der Satzung - und gleichlautend in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates - vorgesehenes Dirimierungsrecht "bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Sitzung" bewirkt auch bei der Feststellung des Zustimmungsgrades der Aktionärsvertreter im Sinne des § 110 Abs 3 Satz 4 ArbVG die Mehrheit (hier stimmten drei der sechs Aktionärsvertreter, darunter der Aufsichtsrats-Vorsitzende... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte als ein gemäß § 110 ArbVG entsandtes Aufsichtsratsmitglied von dem von der Gesellschaft bestellten Abschlußprüfer die Übergabe einer Abschrift seines Prüfungsberichtes für das Wirtschaftsjahr 1989/90. Sie gründete ihr Verlangen auf die gemäß § 23 Abs 1 Z 3 GmbHG sinngemäß anzuwendende Regelung des § 139 Abs 3 AktG. Bereits vor der Anrufung des Gerichtes richtete sie ihre Forderung durch die zuständige Kammer für Arbeiter und Angestellte an ... mehr lesen...
Norm: AktG §84AktG §99ArbVG §110 Abs3ArbVG §115 Abs4ArbVG §120
Rechtssatz: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Kündigung wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. Veröff: AuR 1974,380 (kritisch Hensche) Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0104178 Dokumentnummer JJR_19740404_AUSL000_002AZR00452_7300000_001 mehr lesen...