Norm: AktG §139 Abs3ArbVG §110
Rechtssatz: Die Einwendung des Abschlußprüfers, der Gesellschaft drohe aus einer Behändigung seines Prüfungsberichtes an das gemäß § 110 ArbVG entsandte Aufsichtsratsmitglied wegen dessen erklärter Absicht, sich den Prüfungsbericht durch die zuständige Kammer im Wege der einem Belegschaftsorgan zustehenden Beratung erläutern zu lassen, eine Schädigung ihrer Interessen, ist unbeachtlich, weil der Abschlußprüfer zur... mehr lesen...
Norm: ArbVG §110
Rechtssatz: Wenn schon ein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Kenntnisse, die er in dieser Eigenschaft erlangt, hat, an Dritte weitergibt, dann muß er genau und vollständig berichten und darf keine sachlich unbegründet Bedenken äußern, die den Betriebsfrieden gefährden und das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit schädigen können. Eine Verletzung dieser Pflicht kann als Störung im Vertrauensbereich die außerordentl... mehr lesen...
Norm: ArbVG §110
Rechtssatz: Allein die objektive Verletzung der Schweigepflicht, die dem Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat entweder kraft Gesetzes obliegt (§ 116 in Verbindung mit § 93 AktG) oder die ihm durch die Unternehmensleitung besonders auferlegt wird, rechtfertigt in der Regel weder die außerordentliche noch die ordentliche Kündigung. Es muß hinzukommen, daß der Verstoß auf Verschulden des Arbeitnehmers beruht. Daran fehlt es, sola... mehr lesen...