Begründung: Der bei der beklagten Partei als Angestellter beschäftigte Kläger wurde mit Schreiben vom 30. 6. 2003 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15. 8. 2003 gekündigt. Mit seiner am 7. 7. 2003 beim Erstgericht überreichten Klage focht er die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an und beantragte, sie als rechtsunwirksam zu erklären. Ein dem Kläger am 1. 8. 2003 von der beklagten Partei übergebenes Schreiben vom selben Tag hat folgenden Inhalt: "Sehr geehrter Her... mehr lesen...
Begründung: Die ihre Kündigung vom 28. 10. 1999 zum 31. 3. 2000 gemäß § 105 ArbVG anfechtende Klägerin war bis 30. 6. 1999 Leiterin einer Filiale der Beklagten in Tirol. Mit 1. 7. 1999 wurde sie als Leiterin enthoben und zur Verkäuferin zurückgestuft und ab 26. 8. 1999 dienstfrei gestellt. Bereits in Anschluss daran führte sie Gespräche mit der Arbeiterkammer und dem Betriebsratvorsitzenden, der auch Kontakt mit der Arbeiterkammer hatte. Die ihre Kündigung vom 28. 10. 1999 zum ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Angestelltenbetriebsrat begehrte mit seiner Klage vom 29. 7. 1993, die am 26. 7. 1993 zum 31. 1. 1994 erklärte Kündigung des Angestellten Dr. Michael W***** für rechtsunwirksam zu erklären. Mit Urteil vom 21. 1. 2000 (ON 134) wies das Erstgericht das Klagebegehren ab. Dagegen erhob der klagende Betriebsrat am 27. 3. 2000 (ON 135) Berufung. Mit Schriftsatz vom 13. 4. 2000 (ON 137) nahm der klagende Betriebsrat die Klage gemäß § 105 Abs 4 ArbVG zurück, ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 15.April 1987 als Wäscherin (und nach ihren Behauptungen schon seit 3.Februar 1986 als Aushilfskraft) im Altersheim der beklagten Gemeinde beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis der Klägerin mit Schreiben vom 28.März 1989 gemäß § 32 VBG 1948 zum 31.Mai 1989 mit der
Begründung: auf, die Klägerin habe den im allgemeinen erzielbaren angemessenen Arbeitserfolg trotz Ermahnungen nicht erreicht (§ 32 Abs 2 lit c VBG 1948) und ein den Int... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekursgrund der Nichtigkeit liegt nicht vor. In ihrer Berufung wandte sich die Klägerin mit Recht dagegen, daß ihre Klagebegehren vom Erstgericht ohne Eingehen in die Sache zurückgewiesen wurden. Der Aufhebungsantrag entspricht sohin der Rechtslage, wobei es nicht darauf ankommt, ob dem Erstgericht die "Durchführung des ordentlichen Verfahrens" aufgetragen werden sollte oder nur dessen Fortsetzung. Soweit das Berufungsge... mehr lesen...