Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.05.2018 erließ die Österreichische Gesundheitskasse (vormals NÖGKK - in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, mit dem festgestellt wurde, dass XXXX (in weiterer Folge: mitbeteiligte Person, kurz: mbP) aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX GmbH (in weiterer Folge: BF-GmbH) in der Zeit von 01.10.2011 bis 31.03.2012, von 01.06.2012 bis 30.06.2012, von 01.09.2012 bis 30.09.2012, von 01.11.2012 bis 31.01.2013, von 01.09.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.05.2018 erließ die Österreichische Gesundheitskasse (vormals NÖGKK - in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, mit dem festgestellt wurde, dass XXXX (in weiterer Folge: mitbeteiligte Person, kurz: mbP) aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX GmbH (in weiterer Folge: BF-GmbH) in der Zeit von 01.10.2015 bis 30.11.2015 der Voll- (Kranken-, Unfall., Pensions-) und Arbeitslosenversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der GmbH als Dienstgeberin ein Beitragszuschlag vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die im Bescheid genannten Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. Dagegen wurde rechtzeitig die zulässige Beschwerde erhoben. Im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Es wurde rechtzeitig ein Vorlageantrag gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der GmbH als Dienstgeberin ein Beitragszuschlag vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die im Bescheid genannten Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. Dagegen wurde rechtzeitig die zulässige Beschwerde erhoben. Im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Es wurde rechtzeitig ein Vorlageantrag gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der GmbH als Dienstgeberin ein Beitragszuschlag vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die im Bescheid genannten Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. Dagegen wurde rechtzeitig die zulässige Beschwerde erhoben. Im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Es wurde rechtzeitig ein Vorlageantrag gest... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1.1. Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid vom 26.05.2020, Zahl: XXXX , stellte die Österreichische Gesundheitskasse [ÖGK] in Spruchpunkt 1 und 1.2 fest, dass die in der Anlage I und II zum angefochtenen Bescheid angeführten Personen sowie zu den ebendort angeführten Zeiten auf Grund der für den Betrieb der XXXX [F GmbH] in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Vol... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 26.05.2020, Zahl: XXXX , stellte die Österreichische Gesundheitskasse [ÖGK] in Spruchpunkt 1 und 1.2 fest, dass die in der Anlage I und II zum angefochtenen Bescheid angeführten Personen sowie zu den ebendort angeführten Zeiten auf Grund der für den Betrieb der XXXX [F GmbH] in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Voll)versicherung in der Krank... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX , Frau XXXX , Herr XXXX , Herr XXXX sowie die in Anlage 1 zum Bescheid namentlich angeführten 31 Personen zu den angegebenen Beschäftigungszeiten aufgrund der für den Betrieb der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP-GmbH) in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 17.02.2017, Zahl: XXXX , verpflichtete die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] die XXXX [C GmbH] als Dienstgeberin iSd § 35 Abs. 1 ASVG zur Entrichtung von nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von [idHv] EUR 28.361,06 und Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG idHv EUR 5.810,64 an die SGKK 1.2. Mit Schreiben vom 20.03.2017 erhob die C gegen den Bescheid der SGKK fristgerecht Beschwerde [Bsw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die GmbH als Dienstgeberin zur Entrichtung von Beiträgen, Sonderbeiträgen und Umlagen sowie Beiträgen nach dem BMSVG für die in der Anlage zum Bescheid genannten Personen. 2. Die GmbH erhob rechtzeitig die zulässige Beschwerde und beantragte unter einem die Aussetzung der Einhebung. 3. Die belangte Behörde legte die Beschwerde samt Verwaltungsakt dem Bundesverwaltungsge... mehr lesen...