Begründung: Mit der am 30. 12. 2005 eingelangten Klage begehrte die Klägerin zunächst die Zahlung von 30.285,40 EUR sA für auftragsgemäß für den Beklagten durchgeführte Innenausbauarbeiten. Zuletzt dehnte die Klägerin ihr Begehren auf 34.379,37 EUR sA aus. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren, beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Leistungen, welche die Klägerin honoriert erhalten wolle, seien teils nicht erbracht worden, soweit Leistungen erbracht worden seien, seien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - eine GmbH - vertrieb „Minucell" als Nahrungsergänzungsmittel über Drogeriemärkte. Für dessen Vertrieb und Werbung soll in ihrem Unternehmen - nach ihren Behauptungen - der Nebenintervenient verantwortlich gewesen sein. Die Klägerin bewarb dieses Produkt in Printmedien unter der Überschrift „Cellulite!? - Muss nicht sein" mit folgendem Wortlaut (Auszug): „Ernährungsexperten haben mit Minucell ein hochwirksames Nahrungsergänzungsmittel auf pflanzl... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit ihrer bereits Ende 1994 beim Erstgericht eingebrachten Klage die Zahlung von letztlich S 2,033.127 sA für erbrachte Werkleistungen und Warenlieferungen. Die beklagte Partei wendete ein, die klagende Partei habe die Erfüllung der ihr erteilten Aufträge vernachlässigt, weshalb sie vom Vertrag zurückgetreten sei. Im Hinblick auf die mangelhafte Leistungserbringung sei das Begehren lediglich im Ausmaß von S 1,694.273,75 berechtigt. Zur Aufr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob am 12. 8. 1996 gegen 1. die "P***** KEG" (laut FN 49.200d des Landesgerichts Klagenfurt richtig: P. P***** KEG; im folgenden kurz: KEG) und 2. Pauline Roswitha P***** (die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der KEG) die Klage mit dem Urteilsbegehren auf 1. Aufhebung eines zwischen ihm und der Erstbeklagten (KEG) abgeschlossenen Kaufvertrags und 2. die solidarische Verurteilung beider Beklagten zur Zahlung von 278.000,-- S sA. Die Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte finanzierte den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses im Kreditweg. Nachdem ein dieses Bauvorhaben als Generalunternehmer betreibendes Bauunternehmen insolvent geworden war, sollte der Bau von einer Auffanggesellschaft fortgeführt werden. Die Beklagte erklärte sich bereit, die Finanzierung weiterhin zu übernehmen, wobei sie die Bedingung stellte, daß ein Baumeister ihres Vertrauens zur Kontrolle beigezogen würde. Das den Bau fortführende Unternehmen und die B... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner am 26. 9. 1990 überreichten Klage von der beklagten GesmbH S 863.080,17 sA. Am 22. 1. 1991 wurde über das Vermögen der Beklagten der Konkurs eröffnet. Das somit gemäß § 7 KO unterbrochene Verfahren wurde gegen den Masseverwalter fortgesetzt. Dieser wendete in der Folge Gegenforderungen von insgesamt S 1,444.598,84 aufrechnungsweise ein. Am 22. 1. 1991 wurde über das Vermögen der Beklagten der Konkurs eröffnet. Das somit gemäß Paragrap... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Aktiengesellschaft *****, vertreten durch Dr. Robert Siemer, Dr. Heinrich Siegl und Dr. Hannes Füreder Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei V*****ges mbH in Liquidation, ****... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war seit 9.7.1984 als offene Handelsgesellschaft mit den beiden persönlich haftenden Gesellschafterinnen Edeltraud L***** und Annelie G***** zu HRA 30/Liezen des Kreis- als Handelsgerichtes Leoben registriert. Laut Eintragung vom 14.3.1990 ist die Firma erloschen. Die Beklagte hat in den Jahren 1985 und 1986 im Auftrag der Klägerin für deren Kleinkraftwerk in K***** ein Doppelhakenschütz, das ist eine Vorrichtung zur Veränderung der leistungsbestimmenden F... mehr lesen...
Norm: EGG §4FBG §39 Abs2HGB §145HGB §157
Rechtssatz: Macht die Gesellschaft selbst einen Leistungsanspruch geltend, so kann Vollbeendigung von vornherein nicht eintreten, umfaßt doch dann das Gesellschaftsvermögen wenigstens noch den behaupteten Anspruch und ist somit noch nicht vollständig abgewickelt. Entscheidungstexte 6 Ob 635/91 Entscheidungstext OGH 12.12.1991 6 Ob 635/91 ... mehr lesen...