Norm: FBG §14
Rechtssatz: Die Ärztekammer ist keine „zuständige gesetzliche Interessenvertretung" bei Eintragung einer Kapitalhandelsgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb von Ärztezentralen ist; ihr fehlt daher auch die Rekurslegitimation. Entscheidungstexte 6 Ob 189/05w Entscheidungstext OGH 25.08.2005 6 Ob 189/05w Veröff: SZ 2005/119 ... mehr lesen...
Norm: FBG §14
Rechtssatz: Die Ärztekammer ist keine „zuständige gesetzliche Interessenvertretung" bei Eintragung einer Kapitalhandelsgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb von Ärztezentralen ist; ihr fehlt daher auch die Rekurslegitimation. Entscheidungstexte 6 Ob 189/05w Entscheidungstext OGH 25.05.2005 6 Ob 189/05w ... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...