RS OGH 2005/5/25 6Ob189/05w

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Veröffentlicht am 25.05.2005
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Norm

FBG §14

Rechtssatz

Die Ärztekammer ist keine „zuständige gesetzliche Interessenvertretung" bei Eintragung einer Kapitalhandelsgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb von Ärztezentralen ist; ihr fehlt daher auch die Rekurslegitimation.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120154

Dokumentnummer

JJR_20050525_OGH0002_0060OB00189_05W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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