Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seine Richterin Dr. Reitter über die Beschwerde des A P B, vertreten durch die B-GmbH Steuerberatungsgesellschaft, P, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Ried vom 14. Juni 2021, GZ: BHRISanR-2020-629028/15-Hu, betreffend Vergütung nach dem EpidemieG den BESCHLUSS I. Der Beschwerde wird mit der Maßgabe stattgegeben, dass der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Ried vom 14. Juni 2021, GZ: BHRISanR-2020-62... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Buchinger über die Beschwerde der S S S, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 01.06.2021 GZ: BHVBSanR-2020-604690/6-Hai, betreffend Vergütung nach dem Epidemiegesetz 1950 (EpiG) zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. Entscheidungsgründe: I. Ver... mehr lesen...