Entscheidungen zu § 3 ARG

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RS UVS Kärnten 1994/02/15 KUVS-1977-1978/3/93

Rechtssatz: Verfugen im Akkordlohn tätige Dienstnehmer des Beschuldigten an einem Sonntag während dreier Stunden ohne Auftrag und ohne Wissen des Beschuldigten, sondern nur auftrags des Bauherrn Keramikfliesen, damit das Stiegenhaus an darauffolgenden Montag von anderen Professionisten benützt werden kann - das Verfugen setzt eine ruhige Baustelle voraus - da bei Anwesenheit von anderen Personen die das Stiegenhaus benutzen, die verlegten Platten unter Umständen beschädigt und die Fugen ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.02.1994

RS UVS Kärnten 1993/08/16 KUVS-522-621/3/93

Rechtssatz: Es ist das Merkmal des arbeitsrechtlichen Begriffes der Ruhezeit, daß während solcher Zeiten der Arbeitnehmer von keinerlei arbeitsvertraglichen Verpflichtungen belastet sein darf und somit die Möglichkeit hat, seine Arbeitskraft ungestört zu regenerieren. Da die gesetzliche Regelung über die wöchentliche Ruhezeit dem Arbeitnehmerschutzrecht zuzuordnen ist, ist die Einhaltung solcher Regenerationsphasen durch den einzelnen Arbeitnehmer nicht nur eine Sache des privaten Arbeitsv... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.08.1993

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