Rechtssatz: Befindet sich die Filiale einer Lebensmittelkette lediglich am Rande eines räumlich bewilligten Ostermarktes und hat sie keine Markteinrichtungen wie Verkaufsstände und ähnliches aufgestellt, dann fällt die Tätigkeit in der Filiale nicht unter §17 ARG. mehr lesen...
Mit den angefochtenen Straferkenntnissen wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, 1) er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S J Landmaschinen GesmbH somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der S J Landmaschinen GesmbH & CoKG zu verantworten, daß am Sonntag den 23.10.1994 in dem Betrieb der Arbeitnehmer Georg S um 11.00 Uhr mit Kundenbetreuungsarbeiten beschäftigt wurde, obwohl diese Beschäftigung in die Wochenendruhe fiel und nicht zulässig war, da sie... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15.10.1992, Zl 3-***-92, wurde über Herrn K S wegen Übertretung der Bestimmung des §3 Abs2 ARG eine Geldstrafe in der Höhe von insgesamt S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe im Nichteinbringungsfalle: 48 Stunden) verhängt. Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S K KG in xx, W********** 3, es verantworten zu müssen, daß am 8.12.1991 die im Spruch: ... mehr lesen...