Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Jänner 1994 wurde über den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer eines namentlich genannten Unternehmens wegen Übertretungen des § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes (ARG) Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 2.000,-- verhängt. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes kostenpflichtig aufzuh... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §16;GewO 1973 §325;
Rechtssatz: Unter einem Gelegenheitsmarkt iSd § 325 GewO 1973 sind marktähnliche Veranstaltungen zu verstehen, die nur gelegentlich aus besonderen Anlässen abgehalten werden. Die Abhaltung eines derartigen Marktes setzt die Benützung von Markteinrichtungen wie Verkaufsständen und ähnliches voraus, es ist darunter jedenfalls ... mehr lesen...