Rechtssatz: §12 ARG enthält eine Verordnungsermächtigung für den jeweilig zuständigen Bundesminister betreffend die Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe. Dieser Ausnahmenkatalog bestimmt in seinem Abschnitt XVII Z1a litb der Arbeitsruhegesetzverordnung, dass Inventurarbeiten an Samstagen als Übergabe- bzw Übernahmeinventuren einmal im Kalender-(Wirtschafts)jahr zulässig sind, dies am Samstag bis 20.00 Uhr. Aus der Textierung dieser Bestimmung ist nicht abzuleit... mehr lesen...