I. 1. Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 10. April 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen insgesamt acht Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften bestraft. Die Spruchpunkte 1, 2 und 6 betreffen Übertretungen des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Arbeitsruhegesetz in Verbindung mit Abschn. I Z. 2 lit. c bb der Arbeitsruhegesetz-Verordnung. Diese Übertretungen hat der Beschwerdeführer nach dem zitierten Straferkenntnis dadurch begangen, daß er als gemäß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §12;VStG §19;VStG §44a Z1;VStG §49 Abs2;VStG §51 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Bekämpft eine Berufung gegen ein Straferkenntnis nicht den Schuldspruch, sondern nur die Höhe der verhängten Geldstrafe und gibt die Berufungsbehörde der Berufung gegen das Strafausmaß nicht statt, so is... mehr lesen...