Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer (im Hinblick auf Spruchpunkt 6 des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 17. Mai 1999) für schuldig befunden, er habe es, wie anlässlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk festgestellt worden sei, als verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H., die wiederum persönli... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §8 Abs2 Z3;ASchG 1994 §8 Abs2 Z4;ASchG 1994 §8 Abs2;ASchG 1994 §8 Abs5;
Rechtssatz: Da nach § 8 Abs. 5 ASchG 1994 die Verantwortung der einzelnen Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Arbeitnehmer in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften insbesondere durch die Koordinationspflichten nach § 8 Abs. 2 ASchG 1994 nicht eingeschränkt wird, hat die Festlegu... mehr lesen...