Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer der V.-GesmbH mit Sitz in L. zu vertreten: Am 29. Juli 2005 habe diese GesmbH als Arbeitgeber in einer örtlich umschriebenen Arbeitsstätte nicht dafür gesorgt, dass folgender Arbeitsvorgang so "durchgeführt" worden sei, dass ein wirksamer Schutz des Lebens und der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §130 Abs1 Z19;ASchG 1994 §60 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/02/0274 E 14. Dezember 2007 2007/02/0272 E 14. Dezember 2007
Rechtssatz: Der erste Halbsatz des § 130 Abs 1 Z 19 ASchG 1994 normiert als Verwaltungsübertretung (die zu bestrafen ist) nur... mehr lesen...