Mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juni 2005 wurde die der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 12. Juni 2003 gemäß § 56 Abs. 2 und 6 ASchG erteilte Ermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen nach § 56 Abs. 5 Z. 1 ASchG widerrufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Zunächst sei darauf verwiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof für die von der Beschwerdeführerin (auch) behaupt... mehr lesen...