Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs 1 VStG) der B-Vertriebs GmbH zu verantworten, daß durch diese Gesellschaft in der Betriebsanlage in Wien, R-platz, am 08.11.1994 nicht jedem Arbeitnehmer, sondern den 15 Arbeitnehmern nur 4 Garderobekästen zur Verfügung gestellt wurde. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 86 Abs 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschu... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung des § 86 Abs 1 AAV ist richtigerweise dem § 31 Abs 3 lit b ASchG zu subsumieren, da § 86 Abs 1 AAV als Konkretisierung der "geeigneten Einrichtungen zur Aufbewahrung und zur Sicherung vor Wegnahme der Straßen-, Arbeits- und Schutzkleidung" § 14 Abs 4 ASchG zu bewerten ist (Hinweis auf VwGH vom 27.9.1988, 88/08/0113). Demzufolge hätte die Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz bei der rechtlichen Beurteilung § 31 Abs3 ASchG anwenden und der Strafbemessung zu Gru... mehr lesen...
Rechtssatz: § 86 Abs 1 AAV verfolgt die Zielsetzung, jeden Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, ihm gehörige Gegenstände vor dem Zugriff anderer Personen zu schützen. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen (hier von Vorstandsmitgliedern) begründet kein Dienstverhältnis, auch wenn laufend (pauschale) Aufwandentschädigungen gezahlt werden. Schlagworte Vereinsvorstand, Angestellter, Arbeitnehmereigenschaft mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Tatsache allein, daß eine Person Vorstandsmitglied eines Vereines ist, läßt sich noch nicht die Eigenschaft dieser Person als Arbeitnehmer des Vereines ableiten. Schlagworte Vereinsvorstand, Angestellter, Arbeitnehmereigenschaft mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 7.10.1993, Zl MBA 10 - S 5160/92, sah der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, gemäß §45 Abs1 Ziffer 2 VStG von der Fortführung des Strafverfahrens gegen Frau Renate G wegen Verwaltungsübertretungen nach 1) §28 AZG iVm §26 Abs1 und Abs2 AZG und 2) §31 Abs3 litb ASchG iVm §86 Abs1 ASchG ab und verfügte die Einstellung. Begründet wurde dieser Bescheid im wesentlichen damit, daß bei Vorstandsmitgliedern eines Vereines, welche na... mehr lesen...