RS UVS Wien 1994/03/24 04/21/926/93

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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Rechtssatz

Aus der Tatsache allein, daß eine Person Vorstandsmitglied eines Vereines ist, läßt sich noch nicht die Eigenschaft dieser Person als Arbeitnehmer des Vereines ableiten.

Schlagworte
Vereinsvorstand, Angestellter, Arbeitnehmereigenschaft
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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