Rechtssatz: Der Vorschrift des § 44a VStG ist dann entsprochen, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenenfalls auch in einem Wiederaufnahmeverfahren) in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Vorwurf zu widerlegen und der
Spruch: geeignet ist, den Beschuldigten rechtlich davor zu schützen, wegen desse... mehr lesen...
Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft xx lautet wie folgt: "Es wird Ihnen als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Ing W W Gesellschaft mbH, als Arbeitgeber und somit als der gem §9/1 VStG Verantwortliche, zur Last gelegt: Tatzeit: 23.8.1990 Tatort: T, K*****straße 4 Tatbeschreibung Bei dem auf der Baustelle **** T, Dr ******gasse, gegenüber Haus Nr 3 an der hofseitigen Fassade in Verwendung befindlichen Metallrohrsteckgerüst, von dessen Gerüs... mehr lesen...