Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. für schuldig befunden, er habe zu verantworten, daß am 22. April 1993 auf einer näher genannten Baustelle gesetzliche Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer nicht eingehalten worden seien, und zwar sei § 3 Abs. 1 der Verordnung über Vorschriften zum Schutz des Le... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs1 lita Z12;ASchG 1972 §31 Abs2;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV §3 Abs1;
Rechtssatz: Eine "fachkundige Person" iSd § 3 Abs 1 BArbSchV muß über hinreichende Praxiserfahrung vor ihrem Einsatz als Aufsichtsperson verfügen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996020342.X02 Im RIS seit 01.0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin schuldig erkannt, insgesamt neun Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Bestimmungen begangen zu haben; über sie wurden neun Geldstrafen zu je S 1.000,-- (je ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. Juli 1993, Zl. 93/18/0022, wurde der Bescheid vom 6. April 1992 in Ansehung der Bemessung der Strafen u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ASchG 1972 §31 Abs1;AVG §66 Abs4;AZG §28 Abs1;VStG §12 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe gelten nicht die gesetzlich vorgesehenen Mindestgrenzen, sei es die des ersten Satzes des § 12 Abs 1 VStG, sei es in abweichenden Verwaltungsvorschriften normierte (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der B.-GesmbH in Wien zu verantworten, daß anläßlich einer am 22. August 1991 durchgeführten Überprüfung einer örtlich umschriebenen Baustelle folgendes festgestellt worden sei: 1. Beim Abbruch eines ca. 2,60 m breiten und 3,0 m langen Deckenteiles seien drei Arbeitnehmer, die bereits ca. die Hälfte des 2... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §33;ASchG 1972 §31 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §31;AVG §38;VStG §22;VStG §30 Abs1;VStG §30 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/02/0007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/19/0036 1 Stammrechtssatz Nur im Fall... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs1;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 3 Stammrechtssatz Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem aus die Anordnung gege... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1ASchG 1972 §31 Abs1AZG §28 Abs1VStG §27 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 3 Stammrechtssatz Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs1;AZG §28 Abs1;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 3 Stammrechtssatz Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem aus die A... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs1;AZG §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 3 Stammrechtssatz Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem aus die Anordnung gegeben wurde (hier unbestritte... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs1;AZG §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 3 Stammrechtssatz Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem aus die Anordnung gegeben wurde (hier unbestritte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs1;AZG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem aus die Anordnung gegeben wurde (hier unbestrittenermaßen am Sitz der Unternehmen... mehr lesen...