Norm: ASchG §14 Abs4ASchG §31 Abs3 litb
Rechtssatz: Der Relativsatz "die von ihm nach der Verkehrsauffassung und Berufsüblichkeit zur Arbeitsstätte mitgenommen werden" bezieht sich nicht auf die vom Arbeitnehmer für die Verrichtung der Arbeitsleistung mitgebrachten Sachen. Entscheidungstexte 9 ObA 164/90 Entscheidungstext OGH 11.07.1990 9 ObA 164/90 ... mehr lesen...
Norm: ASchG §14 Abs4ASchG §31 Abs3 litb
Rechtssatz: § 14 Abs 4 ASchG ist schon im Hinblick auf die im § 31 Abs 3 lit b leg cit normierte Strafdrohung unabdingbar. Entscheidungstexte 9 ObA 164/90 Entscheidungstext OGH 11.07.1990 9 ObA 164/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0050639 D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, hat die für ein Mitverschulden der Klägerin behauptungs- und beweispflichtige beklagte Partei keinen Sachverhalt behauptet, aus dem sich ein Schuldvorwurf gegen die Klägerin ableiten ließe; dies gilt insbesondere vom Vorbringen, die beklagte Partei treffe kein Verschulden, die Sachen seien ihr von der Kl... mehr lesen...