Norm
ASchG §14 Abs4Rechtssatz
Der Relativsatz "die von ihm nach der Verkehrsauffassung und Berufsüblichkeit zur Arbeitsstätte mitgenommen werden" bezieht sich nicht auf die vom Arbeitnehmer für die Verrichtung der Arbeitsleistung mitgebrachten Sachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0050637Dokumentnummer
JJR_19900711_OGH0002_009OBA00164_9000000_001