Entscheidungen zu § 22 Abs. 6 ASchG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2006/8/11 2005/02/0307

Die Behörde erster Instanz erließ gegen die Mitbeteiligte das Straferkenntnis vom 24. Juli 2003, dessen Spruchpunkt 2. lautet: "Sie" (= die Mitbeteiligte) "sind als verantwortliche Beauftragte der B AG mit Sitz in W dafür verantwortlich, dass am 03. April 2003 in der B-Filiale in B folgende Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht eingehalten wurden: ... 2) Obwohl als Arbeitsräume nur Räume verwendet werden dürfen, die möglichst gleichmäßig natürlich belichtet sind und Lich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.08.2006

RS Vwgh 2006/8/11 2005/02/0307

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §19 Abs1 Z1;ASchG 1994 §20 Abs1;ASchG 1994 §22 Abs1;ASchG 1994 §22 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 19 Abs 1 Z 1, § 20 Abs 1 und § 22 Abs 1 und Abs 6 ASchG 1994 ergibt sich klar, dass die Bestimmungen für Arbeitsstätten auch für Arbeitsräume gelten, solange für letztere nicht ausdrücklich etwas anderes normiert ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.08.2006

RS Vwgh 2006/8/11 2005/02/0307

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbeitsstättenV 1998 §25 Abs1;ASchG 1994 §20 Abs1;ASchG 1994 §22 Abs6;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Bereits das Wort "verwendet" des § 25 Abs. 1 ArbeitsstättenV 1998 bietet keinen Anhaltspunkt für die Auslegung, die Bestimmung des § 25 Abs. 1 ArbeitsstättenV 1998 ziele ausschließlich auf die bauliche Ausgestalt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.08.2006

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