Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 25. März 1983 beim Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk die Anträge, sowohl die Errichtung eines sicherheitstechnischen Dienstes als auch die Errichtung einer betriebsärztlichen Betreuung erst ab einer Zahl von 400 Arbeitnehmern zuzulassen. Mit Bescheid vom 20. Juli 1987 wies das Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk beide Anträge mangels Antragslegitimation der Beschwerdeführerin im wesentlichen mit folgender Begründun... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21;ASchG 1972 §22;
Rechtssatz: Der Schluß, daß der Gesetzgeber bei der Festlegung des Tatbestandsmerkmales "Betrieb" in § 21 und § 22 ASchG hauptsächlich den technischen Bereich des Produktionsprozesses im Auge gehabt habe, da von diesem Bereich "typischerweise" auch ein verstärktes Auftreten von Gefahrenquellen zu erwarten sei, kann schon deshalb nicht gezogen wer... mehr lesen...