Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Lehre (Kramer in Tomandl, Treue- und Fürsorgepflicht im Arbeitsrecht 121; derselbe, Arbeitsvertragliche Verbindlichkeiten neben Lohnzahlung und Dienstleistung 71; Strasser, Dienstgeber und eingebrachtes Dienstnehmereigentum, DRdA 1954 H 10, 15 ff; Ribnitz, Die Haftung des Dienstgebers für eingebrachte Sachen des Dienstnehmers, ÖJZ 1968, 511 ff) ausgesprochen, daß der... mehr lesen...
Norm: AAV §88 Abs3ASchG §14 Abs4ASchG §16 Abs1
Rechtssatz: Aus dem klaren Wortlaut des ASchG in Verbindung mit der AAV ergibt sich, daß sich die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer eine versperrbare Einrichtung zur Verfügung zu stellen, nicht nur auf Umkleiderräume (14 Abs 3 ASchG), sondern auch auf Wohnräume (= Personalzimmer) und Unterkünfte (§ 16 Abs 1 ASchG in Verbindung mit § 1 Z 7 und § 88 Abs 3 AAV) bezieht. Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, hat die für ein Mitverschulden der Klägerin behauptungs- und beweispflichtige beklagte Partei keinen Sachverhalt behauptet, aus dem sich ein Schuldvorwurf gegen die Klägerin ableiten ließe; dies gilt insbesondere vom Vorbringen, die beklagte Partei treffe kein Verschulden, die Sachen seien ihr von der Kl... mehr lesen...
Norm: ASchG §14 Abs4ASchG §31 Abs3 litb
Rechtssatz: Der Relativsatz "die von ihm nach der Verkehrsauffassung und Berufsüblichkeit zur Arbeitsstätte mitgenommen werden" bezieht sich nicht auf die vom Arbeitnehmer für die Verrichtung der Arbeitsleistung mitgebrachten Sachen. Entscheidungstexte 9 ObA 164/90 Entscheidungstext OGH 11.07.1990 9 ObA 164/90 ... mehr lesen...
Norm: ASchG §14 Abs4ASchG §31 Abs3 litb
Rechtssatz: § 14 Abs 4 ASchG ist schon im Hinblick auf die im § 31 Abs 3 lit b leg cit normierte Strafdrohung unabdingbar. Entscheidungstexte 9 ObA 164/90 Entscheidungstext OGH 11.07.1990 9 ObA 164/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0050639 D... mehr lesen...
Der Kläger ist bei der Landesstelle Salzburg der Beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt angestellt. Er arbeitet seit 15. 4. 1975 im Bereich des Erhebungsdienstes der Leistungsabteilung und hat dabei im Bundesland Salzburg, zum Teil aber auch in Tirol (samt Osttirol) und in Vorarlberg, Unfallerhebungen nach Arbeitsunfällen durchzuführen. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt der Kläger von der Beklagten die Zahlung von 31 042.03 S sA. Er sei im Außendienst tätig und müsse f... mehr lesen...
Norm: ASchG §14 Abs4
Rechtssatz: Diese dem öffentlichen Recht angehörende Regelung begründet (oder doch zumindest "konkretisiert") zugleich auch arbeitsvertragsrechtliche Schutzpflichten des Arbeitgebers. Entscheidungstexte 4 Ob 35/82 Entscheidungstext OGH 31.05.1983 4 Ob 35/82 Veröff: SZ 56/86 = EvBl 1983/154 S 572 = JBl 1984,391; hiezu zustimmend Hanreich JBl 1984,361 = ... mehr lesen...