Die Behörde erster Instanz verhängte gegen den Mitbeteiligten in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied und damit als zur Vertretung nach außen Berufenem der M AG wegen der Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften mit Straferkenntnis vom 4. April 2003 Geldstrafen. Die belangte Behörde gab der dagegen vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung Folge, behob den Bescheid der Behörde erster Instanz in dessen Spruchpunkt 1) mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof erstangefochtenen Besche... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §10 Abs9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/02/0258
Rechtssatz: § 10 Abs. 9 zweiter Satz ASchG 1994 regelt zwar ausdrücklich nur, dass (bereits bestellte) Sicherheitsvertrauenspersonen nicht rechtswirksam zu verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bestel... mehr lesen...