Begründung: Mit Bescheid vom 7.10.1993, Zl MBA 10 - S 5160/92, sah der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, gemäß §45 Abs1 Ziffer 2 VStG von der Fortführung des Strafverfahrens gegen Frau Renate G wegen Verwaltungsübertretungen nach 1) §28 AZG iVm §26 Abs1 und Abs2 AZG und 2) §31 Abs3 litb ASchG iVm §86 Abs1 ASchG ab und verfügte die Einstellung. Begründet wurde dieser Bescheid im wesentlichen damit, daß bei Vorstandsmitgliedern eines Vereines, welche na... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen (hier von Vorstandsmitgliedern) begründet kein Dienstverhältnis, auch wenn laufend (pauschale) Aufwandentschädigungen gezahlt werden. Schlagworte Vereinsvorstand, Angestellter, Arbeitnehmereigenschaft mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Tatsache allein, daß eine Person Vorstandsmitglied eines Vereines ist, läßt sich noch nicht die Eigenschaft dieser Person als Arbeitnehmer des Vereines ableiten. Schlagworte Vereinsvorstand, Angestellter, Arbeitnehmereigenschaft mehr lesen...