Der Beschwerdeführer, ein Getränkegroß- und -einzelhändler, beliefert ua gemeinnützige Vereine wie etwa Feuerwehren und Sportvereine mit alkoholischen Getränken. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt in wiederaufgenommenen Verfahren Bescheide betreffend Abgabe von alkoholischen Getränken (idF Alkoholabgabe) für die Streitjahre, wobei es zur Begründung: auf die Ausführungen des Prüfers im gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht ver... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AlkAbgG §7 Abs1;AlkAbgG §7 Abs3;
Rechtssatz: Der Nachweis, welche Entgelte auf Lieferungen an andere Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung entfallen, wird durch die bloße Führung von Aufzeichnungen iSd § 7 Abs 1 AlkAbgG nicht erbracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993140079.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AlkAbgG §7 Abs3;BAO §115 Abs1;
Rechtssatz: § 7 Abs 3 AlkAbgG enthält eine Beweislastregel, weswegen der im Abgabenrecht allgemein herrschende Grundsatz der amtswegigen Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nur eingeschränkt zum Tragen kommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AlkAbgG §1 Abs1 Z1;AlkAbgG §7 Abs3;
Rechtssatz: Die Lieferungen von alkoholischen Getränken an Nichtunternehmer sind nach § 1 Abs 1 Z 1 AlkAbgG nicht von der Alkoholabgabe befreit. Im Zweifel muß daher der Nachweis iSd § 7 Abs 3 AlkAbgG auch die Unternehmereigenschaft des Abnehmers der alkoholischen Getränke umfassen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AlkAbgG §1 Abs1 Z1;AlkAbgG §7 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Lieferung von alkoholischen Getränken an Unternehmer, die üblicherweise alkoholische Getränke nicht zur gewerblichen Weiterveräußerung erwerben, muß ein Nachweis iSd § 7 Abs 3 AlkAbgG erbracht werden. Gemessen an den Gepflogenheiten des Geschäftslebens ist ein derartiger Nachweis in einfacher Art und Weise zu erbringen. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AlkAbgG §1 Abs1 Z1;AlkAbgG §7 Abs3;
Rechtssatz: Bei den Lieferungen von alkoholischen Getränken an Unternehmer, die - wie Gastwirte, Weinhändler oder Lebensmittelhändler - üblicherweise alkoholische Getränke zur gewerblichen Weiterveräußerung erwerben, kann davon ausgegangen werden, daß die so erzielten Entgelte nicht der Alkoholabgabe unterliegen. Schlagwo... mehr lesen...