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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
AlkAbgG §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bei den Lieferungen von alkoholischen Getränken an Unternehmer, die - wie Gastwirte, Weinhändler oder Lebensmittelhändler - üblicherweise alkoholische Getränke zur gewerblichen Weiterveräußerung erwerben, kann davon ausgegangen werden, daß die so erzielten Entgelte nicht der Alkoholabgabe unterliegen.
Schlagworte
Rechtzeitigkeit der BeschwerdeerhebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140079.X03Im RIS seit
20.11.2000