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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AlkAbgG §7 Abs3;Rechtssatz
§ 7 Abs 3 AlkAbgG enthält eine Beweislastregel, weswegen der im Abgabenrecht allgemein herrschende Grundsatz der amtswegigen Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nur eingeschränkt zum Tragen kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140079.X02Im RIS seit
20.11.2000