Norm: StPO §281 Abs1 Z3StV 1955 Art7AmtssprachenV - Slowenisch §3VoGRG §15 Abs2VoGrG §17 Abs2VoGrG §19
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Z 1 der AmtssprachenV stellt eine abschließende Regelung der Zulassung der slowenischen Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache vor den Bezirksgerichten im Bundesland Kärnten dar. Demgemäß schließt diese Bestimmung, insofern sie eine derartige Amtssprachenregelung auf die Bezirksgerichte Ferlach, Eisenkappel und ... mehr lesen...