Norm: StPO §281 Abs1 Z3StV 1955 Art7AmtssprachenV - Slowenisch §3VoGRG §15 Abs2VoGrG §17 Abs2VoGrG §19
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Z 1 der AmtssprachenV stellt eine abschließende Regelung der Zulassung der slowenischen Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache vor den Bezirksgerichten im Bundesland Kärnten dar. Demgemäß schließt diese Bestimmung, insofern sie eine derartige Amtssprachenregelung auf die Bezirksgerichte Ferlach, Eisenkappel und ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art8StPO §62StPO §281 Abs1 Z3StV Art7 §3VoGrG §15 Abs2VoGRG §17 Abs2
Rechtssatz: Außerhalb des Rahmens der Durchführungsbestimmungen zu Art 7 § 3 Staatsvertrag (BG vom 19.03.1959, BGBl Nr 102) über die Amtssprache bei Gericht muss die Hauptverhandlung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Es mangelt daher in einem solchen Falle schon aus dieser Erwägung an einem Grunde, die Sache an ein Gericht, wo sich ein kroatisch sprechender ... mehr lesen...