Begründung: Vorbemerkung: Soweit tieferstehend ein Teil der Korrespondenz der Streitteile wiedergegeben wird, ist nicht strittig, dass ein Schriftverkehr mit diesem Wortlaut tatsächlich stattfand. Die klagende Partei, eine Gesellschaft nach ägyptischem Recht mit einer Zweigniederlassung für Bankgeschäfte in Jordanien, stand schon seit längerer Zeit in Geschäftsbeziehung mit einer jordanischen Gesellschaft. Diese bestellte bei einer Wiener Handelsgesellschaft Sanitärwaren. Die Geschä... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 Abs3 CJN §27a Abs1JN §96 Abs1
Rechtssatz: Könnte die beklagte Partei die klagende Partei mit Sitz im Ausland wegen einer behaupteten Forderung mittels Widerklage im Inland in Anspruch nehmen, so könnte die örtliche Zuständigkeit des inländischen Prozessgerichts - und damit dessen internationale Zuständigkeit - zur Verhandlung und Entscheidung über eine in prozessualer Rechtsverteidigung vorgetragene Aufrechnungseinrede, auf deren... mehr lesen...
Norm: JN §96 Abs1
Rechtssatz: Zum Gerichtsstand der Widerklage. Entscheidungstexte 3 Ob 71/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 3 Ob 71/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0046789 Dokumentnummer JJR_19560222_OGH0002_0030OB00071_5600000_001 mehr lesen...