Rechtssatz: Die Pauschalgebührenbefreiung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt auch im Rahmen der Zuständigkeit gemäß § 94 Abs. 2 JN. Entscheidend ist das Verfahren, in dem die jeweiligen Gebühren rechtlich zu beurteiltende Antrag behandelt wird. Die Anmerkungen zu den einzelnen TP im GGG stehen im Gesetzesanhang (VwGH 8.2.1990, Zl. 89/16/002; VwGH vom 24.5.1991, 90/16/0100; AnwBl. 1991 Nr. 3987). Entscheidungstexte 7 Ra 77/03z Entscheidungstext OLG Wien 22.09.2003 7 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt restliches Honorar für seine rechtsfreundliche Vertretung der Beklagten im Verfahren des ASG Wien 8 Cga 51/96v in der Höhe von S 2.641 sA. Die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes gründet er auf § 94 Abs 2 JN. Der Kläger begehrt restliches Honorar für seine rechtsfreundliche Vertretung der Beklagten im Verfahren des ASG Wien 8 Cga 51/96v in der Höhe von S 2.641 sA. Die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes gründet er auf Paragra... mehr lesen...
Norm: JN §94 Abs2
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren anwendbar. Entscheidungstexte 9 ObA 89/97x Entscheidungstext OGH 30.04.1997 9 ObA 89/97x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107422 Dokumentnummer JJR_19970430_OGH0002_009OBA00089_97X0000_00... mehr lesen...
In der Klage begehrte der Kläger von den Beklagten für die rechtsfreundliche Vertretung in mehreren beim Bezirksgericht Steyr durchgeführten Prozessen den Betrag von 2658 S 08 g. Außerdem begehrte er die Bezahlung eines Betrages von 3741 S 92 g mit der Begründung: , er habe diesen Betrag über Ersuchen der Beklagten zur Abwendung der gegen sie geführten Exekution wegen der dem Gegner zuerkannten Prozeßkosten an dessen Vertreter ausgelegt. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des Prozeßgerich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014JN §94 Abs2ZPO §42 Abs2
Rechtssatz: Unter "Auslagen" sind nur die durch die Prozeßführung verursachten Barauslagen zu verstehen, nicht aber Beträge, die der Anwalt für die Bezahlung von Schulden seines Klienten aufgewendet hat. Entscheidungstexte 7 Ob 223/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 7 Ob 223/56 Veröff: SZ 29/40 ... mehr lesen...