RS OLG Wien 2003/09/22 7Ra77/03z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2003
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Pauschalgebührenbefreiung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt auch im Rahmen der Zuständigkeit gemäß § 94 Abs. 2 JN. Entscheidend ist das Verfahren, in dem die jeweiligen Gebühren rechtlich zu beurteiltende Antrag behandelt wird. Die Anmerkungen zu den einzelnen TP im GGG stehen im Gesetzesanhang (VwGH 8.2.1990, Zl. 89/16/002; VwGH vom 24.5.1991, 90/16/0100; AnwBl. 1991 Nr. 3987).

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten