Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf § 17 Altlastensanierungsgesetz gemäß § 138 Abs. 1 und 3 WRG 1959 in Verbindung mit § 117 WRG 1959 verpflichtet, die für die Durchführung von Sofortmaßnahmen durch Entleerung von vier Stahlbetonbehältern (Silos), Entsorgung des darin gelagerten Sonderabfalls und teilweise auch Erfassung kontaminierten umgebenden Erdreichs aufgelaufenen Kosten in Höhe von insgesamt S 12,365.277,90 zu ersetzen. Die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/01 Jurisdiktionsnorm81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: JN §91;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §138 Abs3;
Rechtssatz: Für die im Gefolge einer auf § 138 Abs 3 WRG gestützten notstandspolizeilichen Maßnahme erwachsenden Kosten gilt hinsichtlich ihrer Einforderung vom Verpflichteten - ebenso wie im Falle einer auf § 31 Abs 3 WRG gestützten Maßnahme - die ... mehr lesen...