Der Beklagte schloß bei seiner Einreise nach Österreich mit dem PKW Volvo 2544, schwedisches Kennzeichen AA 33.816, am 5. September 1970 mit der klagenden Partei eine Schadenbehandlungsversicherung zu den in der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. Dezember 1967, BGBl. 403 (Geschäftsplan für die Schadenbehandlungsversicherung), festgelegten Bedingungen ab. Diese sehen unter Punkt 3 vor, daß der Versicherungsnehmer den Versicherer (Verband der Versicherungsunternehmun... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §88 AVerwalterG §2
Rechtssatz: Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus einer Schadensbehandlungsversicherung. Entscheidungstexte 7 Ob 37/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 7 Ob 37/79 Veröff: VersR 1980,448 = SZ 52/126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0046188 Dokum... mehr lesen...
Die klagende Partei, eine Einzelfirma, die den Handel mit Warenverkaufsautomaten in Wien betreibt, hat gegen die Beklagte, die Inhaberin eines Lebensmittelgeschäftes an einem Ort außerhalb des Gerichtssprengels des Erstgerichtes ist, eine Klage aus einem Warenlieferungsvertrag auf Bezahlung von S 2050.- samt stufenweisen Zinsen eingebracht. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes hat sie auf die Bestimmung des § 88 JN gestützt. Die Beklagte hat örtliche Unzuständigkeit des anger... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei den Klagsbetrag als Entgelt für die Durchführung eines Transportes und grundet die Zuständigkeit des Erstgerichtes auf § 67 AÖSp. Das Erstgericht wies die von der beklagten Partei erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit mit folgender Begründung: ab: Da die AÖSp. nur organisatorische Maßnahmen der Speditionswirtschaft darstellen, müsse, um die Zuständigkeit des Erstgerichtes zu begrunden, noch ein besonderer Tatbestand vorl... mehr lesen...
Der Kläger begehrt mit der beim Landes- als Handelsgericht Linz eingebrachten Klage von dem in Wien wohnhaften Beklagten die Herausgabe von Furnieren. Er stützte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes auf die Bestimmung des § 87 JN. Er brachte hiezu vor, der Beklagte habe in Linz eine Betriebsstätte. Der Beklagte wendete bei der ersten Tagsatzung die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein. Der Erstrichter wies die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit zurück. Di... mehr lesen...
Norm: HGB §105HGB §128JN §87JN §88
Rechtssatz: Der Gesellschafter kann wegen seiner Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bei einem für Klagen gegen die Gesellschaft gegebenen Gerichtsstand nur dann belangt werden, wenn dieser Gerichtsstand unabhängig von seiner Eigenschaft als Gesellschafter auf Grund sonstiger Zuständigkeitsbestimmungen auch für seine Person gegeben ist. Als solcher Gerichtsstand könnte der Gerichtsstand des Erfü... mehr lesen...
Kläger, ein Möbelfabrikant, verkaufte dem in Knittelfeld wohnhaften Beklagten mehrere Möbelstücke, die nach dem Vertrag erst anzufertigen waren. Er belangte den Beklagten auf Grund des Gerichtsstandes nach § 88 Abs. 1 JN. beim Bezirksgericht Leoben auf Zahlung des restlichen Kaufpreises. Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht hob das erstrichterliche Urteil und das diesem vorangegangene Verfahren aus Anlaß der Berufung des Beklagten als nichtig auf und wies die ... mehr lesen...
Eine Gläubigerin des Gemeinschuldners beantragte bei dem für den Masseverwalter zuständigen Bezirksgericht wegen einer Masseforderung Exekution. Das Erstgericht gab dem Antrage statt. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes wegen örtlicher Unzuständigkeit auf und überwies die Sache an das für den Gemeinschuldner zuständige Bezirksgericht. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...