Entscheidungsgründe: Im Vorprozess erhob eine Geschäftsfrau (in der Folge Klägerin im Vorprozess) gegen den Kläger vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien das Begehren auf Rückzahlung eines Betrages von S 500.000, den sie als Mietinteressentin dem Kläger als damaligem Mieter auf eine in Höhe von 7,5 Mio S vereinbarte Ablöse angezahlt habe. Da das Mietobjekt jedoch in der Folge nicht auf sie übergegangen sei, stünde ihr schon deshalb der Rückzahlungsanspruch zu. Das angerufene Geric... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5JN §83
Rechtssatz: Streitigkeiten über Schadenersatzansprüche aus einem Bestandvertrag gehören gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes vor die Bezirksgerichte und gemäß § 83 JN vor dasjenige Gericht, in dessen Sprengel der Bestandgegenstand liegt. Entscheidungstexte 5 Nd 41/71 Entscheidungstext OGH 22.09.1971 5 Nd 41/71 Veröff: M... mehr lesen...
Fritz Q., der am 16. August 1962 verstorbene Gatte der Beklagten, war Pächter der Gemeindejagd der klagenden Gemeinde. Im Jahre 1961 wurde der Pachtvertrag für die Zeit vom 1. April 1961 bis 31. März 1971 verlängert und diese Verlängerung von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt genehmigt. In der Sitzung des Jagdverwaltungsbeirates der klagenden Partei vom 25. September 1962 wurde beschlossen, das Pachtverhältnis gemäß § 32 des Kärntner Jagdgesetzes aufzukundigen. Der die außergerich... mehr lesen...
Norm: JN §83ZPO §560 A
Rechtssatz: Streitigkeiten aus Jagdpachtverträgen sind, soweit die Jagdgesetze nicht anderes bestimmen, Bestandstreitigkeiten. Entscheidungstexte 6 Ob 32/64 Entscheidungstext OGH 12.02.1964 6 Ob 32/64 Veröff: RZ 1964,120 = EvBl 1964/326 S 468 = MietSlg 16666 = SZ 37/26 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: JN §83
Rechtssatz: Bei Aufkündigungen im Bestandverfahren ist eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 299/63 Entscheidungstext OGH 31.10.1963 5 Ob 299/63 Veröff: MietSlg 15608 5 Ob 320/69 Entscheidungstext OGH 07.01.1970 5 Ob 320/69 Veröff: EvBl 1970/230 S 403 = MietSlg 22596 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5JN §83
Rechtssatz: Klage eines Mieters gegen den Vermieter auf Zuhaltung einer Zustimmungserklärung am Bestandgegenstand Veränderungen vornehmen zu dürfen, ist Streitigkeit aus dem Bestandvertrag. Entscheidungstexte 6 Ob 272/61 Entscheidungstext OGH 13.09.1961 6 Ob 272/61 8 Ob 256/66 Entscheidungstext OGH 04.... mehr lesen...
Norm: JN §83
Rechtssatz: § 83 JN ist nur dann anwendbar, wenn der Anspruch zwischen der Parteien des Bestandvertrages strittig ist. Entscheidungstexte 5 Ob 114/60 Entscheidungstext OGH 30.03.1960 5 Ob 114/60 Veröff: EvBl 1960/291 S 496 = RZ 1960,181 2 Ob 125/73 Entscheidungstext OGH 27.09.1973 2 Ob 125/73 Beisatz: Daher keine Anwen... mehr lesen...
Norm: JN §83
Rechtssatz: Wird ein Gasthaus in Bestand gegeben, so ist die Zuständigkeit nach § 83 JN begründet. Entscheidungstexte 3 Ob 595/29 Entscheidungstext OGH 03.07.1929 3 Ob 595/29 Veröff: SZ 11/154 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0046671 Dokumentnummer JJR_19290703_OG... mehr lesen...