Begründung: Der Antragsteller ist Aktionär der D***** Holding AG (künftig: Gesellschaft) mit dem Sitz in W***** und an deren Grundkapital mit 10 % beteiligt. In der 16. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. 11. 2005 wurden Univ. Prof. Dr. Fredmund M*****, Dr. Günther T***** und Peter G***** gegen die Stimme des Antragstellers für die höchstzulässige Dauer wieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Diese Aufsichtsratsmitglieder waren zum Zeit... mehr lesen...
Begründung: In den Aufsichtsrat der aufsichtsratspflichtigen Familiengesellschaft bmH ist die Vorsitzende des Arbeiterbetriebsrates gemäß § 110 ArbVG entsandt. Der von der Gesellschaft zur Prüfung des zum 31. Januar 1990 erstellten Jahresabschlusses bestellte Wirtschaftsprüfer erstattete seinen Prüfungsbericht. Am 20. September 1990 brachte das gemäß § 110 ArbVG entsandte Aufsichtsratsmitglied beim Registergericht den ausdrücklich im Verfahren außer Streitsachen gestellten Antra... mehr lesen...
Norm: AktG §14GmbHG §102JN idF BGBl 1991/10 §7a Abs3
Rechtssatz: Zu den außerstreitigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, die nach § 7 a Abs 3 JN idF des Bundesgesetzes BGBl 1991/10 in Einzelrichterbesetzung zu erledigen sind, zählen auch die nach § 14 AktG und § 102 GmbHG in das Verfahren außer Streitsachen gewiesenen Angelegenheiten. Entscheidungstexte 6 Ob 2/91 Entscheidungst... mehr lesen...
Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universalsukzessorin von den Klägern Zahlung von 15 866.67 S an Verzugszinsen, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises für die oben genannten Geschäftsanteile in Verzug geraten seien. Mit ... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger und seit 26. Mai 1953 verheiratet; ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war Villach. Seit 1957 leben die Ehegatten getrennt. Mit der am 23. Mai 1975 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung der mit dem Beklagten am 26. Mai 1953 vor dem Standesamt L geschlossenen Ehe aus dem Verschulden des Beklagten, dessen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Mit der Ehescheidungsklageverband die Klägerin das Begehren auf Bezah... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs1JN §7a Abs3JN §7a Abs4JN §104
Rechtssatz: Mit der Klage eines Vormundes auf Übergabe der in Pflege befindlichen Kinder wird nicht ein vermögensrechtlicher Anspruch erhoben, noch betrifft er die im § 7 a Abs 3 JN aufgezeigten Streitigkeiten. Gemäß § 7 Abs 1 JN hat über eine solche Klage der Senat zu entscheiden. Die vom Kläger vorgenommene Bewertung des Streitgegenstandes ist sowohl für die Frage der sachlichen Zuständigkeit als ... mehr lesen...
Norm: JN §7a Abs3JN §49 Abs2 Z2a
Rechtssatz: Ein Zusammenhang zwischen vermögensrechtlichem Anspruch (die im Ehescheidungsverfahren Beklagte tritt beim Bezirksgericht als Unterhaltsklägerin auf) und Ehe genügt nicht, um die ausschließliche Zuständigkeit des Scheidungsgerichtes zu begründen. Entscheidungstexte 7 Ob 258/65 Entscheidungstext OGH 24.08.1965 7 Ob 258/65 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: JN §7a Abs3JN §49 Abs2 Z2aZPO §227 II
Rechtssatz: Die Verbindung des Unterhaltsbegehrens mit dem Scheidungsbegehren ist trotz der Bestimmung des § 227 ZPO zulässig, weil § 49 Abs 2 Z 2 a JN als Ausnahme von dieser Gesetzesstelle anzusehen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 703/51 Entscheidungstext OGH 07.11.1951 2 Ob 703/51 Beisatz: Ebenso die Verbindung des Ehescheidungsbeg... mehr lesen...