Begründung: Das Erstgericht bewilligte der erstbeklagten Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Landesgerichts Salzburg vom 22. April 2003, GZ 12 Cg 70/03x-2, wider den Zweitbeklagten die Exekution durch Zwangsversteigerung der im Eigentum des Zweitbeklagten stehenden näher bestimmten Liegenschaftshälfte. Der zweite Hälfteanteil dieser Liegenschaft steht im Eigentum der Klägerin, die das auf der Liegenschaft errichtete Haus bewohnt. Die Klägerin erhielt den berei... mehr lesen...
Begründung: Der im Exszindierungsprozess (§ 37 EO) beklagten Partei wurde zu AZ 12 E 1114/00p des Erstgerichts zur Hereinbringung von Kostenforderungen von 1.701,48 EUR und 728,11 EUR die Fahrnisexekution bewilligt, weiters auch zu AZ 12 E 3694/03x des Erstgerichts zur Hereinbringung von 6.015,75 EUR. Am 15. Juni 2005 wurden unter den Postzahlen 1 bis 7 verschiedene Gegenstände gepfändet. Der Bleistiftwert der unter Pz 7 gepfändeten zwei „Aktbilder Tina Larot" wurde vom Gerichtsvol... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 4.10.1996 bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien aufgrund eines rechtskräftigen Urteils desselben Gerichts die Exekution nach § 355 Abs 1 EO und ging dabei von einem siebenmaligen Zuwiderhandeln aus. Zugleich verhängte es eine Geldstrafe von S 40.000,-- und bewilligte für die Hereinbringung der Prozeßkosten auch die Fahrnisexekution. Mit Beschluß vom 4.10.1996 bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien aufgrund eines rechtskr... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden: Klägerin) begehrt das Urteil, 1.) es werde festgestellt, daß die Forderung der beklagten und gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagte) von S 19.382,40 aufgrund des Kostenbestimmungsbeschlusses des Landesgerichtes Innsbruck vom 20.9.1991, 3 a R 441, 461/91, durch Aufrechnung erloschen sei, und 2.) die Beklagte habe es zu unterlassen, aufgrund des angeführten Kostenbestimmungsbeschlusses gegen die Klägerin ein Exekutionsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den von der Beklagten beim Bezirksgericht Mattersburg gegen Dkfm.Anton O*** und Marliese O*** zur Sicherung von S 310.000,-- samt Nebengebühren (E 787/84), gegen Albin S*** und Marliese O*** zur Hereinbringung von S 14.500,-- samt Nebengebühren (E 953/84) und gegen Johann G***, die O*** & CO.KG UND Marliese O*** zur Sicherung von S 200.000,-- samt Nebengebühren (E 869/84) geführten Fahrnisexekutionen wurden am 5.April 1984 die als Postzahlen 1 bis 12 de... mehr lesen...