I. Anlassverfahren, Antrag und Vorverfahren 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 erster Satz B-VG gestützten Antrag begehrt das Oberlandesgericht Linz aus Anlass eines bei ihm anhängigen Kostenrekursverfahrens, §60 Abs2 des Gesetzes vom 1. August 1895 über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdiktionsnorm – JN) in seiner Stammfassung RGBl. 111/1895 sowie §15 Abs1 des Bundesgesetzes vom 27. November 1984 über di... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätJN §56 Abs2, §60 Abs2GGG 1984 §15 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Gerichtsantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der Jurisdiktionsnorm und des Gerichtsgebührengesetzes betreffend die Bewertung von Liegenschaften mangels Präjudizialität im - die Bemessung der Gerichtsgebühr im Fall einer Realteilung betreffenden - Anlassver... mehr lesen...