Entscheidungen zu § 56 Abs. 3 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2010/1/29 1Ob253/09a

Begründung: Die Klägerin bewertete ihr auf Herausgabe eines Pferdes gerichtete Begehren mit 15.000 EUR. Die Beklagte bestritt ihre Herausgabeverpflichtung; hilfsweise wandte sie ein, dass sie gegebenenfalls zur Herausgabe des Pferdes nur Zug um Zug gegen den Ersatz ihrer Aufwendungen in Höhe von 69.627 EUR verpflichtet sei. Das Erstgericht stellte in einer als „Teilurteil" bezeichneten Entscheidung fest, dass die Klägerin Eigentümerin des Pferdes sei. Das Berufungsgericht bestätigte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.2010

TE OGH 2009/2/23 8Ob150/08d

Entscheidungsgründe: Der Beklagte kaufte am 16. 10. 2003 in Österreich über Vermittlung eines Bekannten ein Fahrzeug der Marke BMW Type X5 von einem Mann, der sich als „Marco M*****“ ausgab, um 34.000 EUR und erhielt im Gegenzug Fahrzeugschlüssel samt beglaubigtem Kaufvertrag, eine (französische) Ausweiskopie des Verkäufers und die Fahrzeugpapiere. Zuvor hatte ein weiterer Bekannter des Beklagten den technischen Zustand des Fahrzeugs begutachtet und gemeinsam mit dem Beklagten die i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.2009

RS OGH 1984/9/27 6Ob556/84 (6Ob557/84), 8Ob150/08d, 1Ob253/09a, 6Ob180/20v

Norm: JN §56 Abs3ZPO §500 Abs2 IICZPO §500 Abs2 IIHZPO §502 Da2ZPO §502 Dh
Rechtssatz: Ist nur mehr die Gegenleistung strittig, die Zug - um - Zug gegen Erfüllung des Hauptanspruchs zu erbringen ist, so bestimmt sich der Wert des Streitgegenstandes im Rechtsmittelverfahren nach der Gegenleistung. Entscheidungstexte 6 Ob 556/84 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 6 Ob 556/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1984

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