Norm
JN §56 Abs3Rechtssatz
Ist nur mehr die Gegenleistung strittig, die Zug - um - Zug gegen Erfüllung des Hauptanspruchs zu erbringen ist, so bestimmt sich der Wert des Streitgegenstandes im Rechtsmittelverfahren nach der Gegenleistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042952Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.11.2020