Begründung: Die am 27. 3. 1999 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil vom 24. 9. 2008 rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits am 1. 1. 2008 aufgehoben. Die Streitteile wohnten während aufrechter Ehe in einem Haus, das im Alleineigentum des Vaters der Antragsgegnerin steht. Von diesem wurden auch überwiegend die Ausbau- und Renovierungsarbeiten bezahlt. Der Antragsteller kam hingegen etwa für den Kanalanschluss, ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die am 24. 3. 1978 geschlossene Ehe der Streitteile, der zwei Kinder (geboren 1978 und 1980) entstammen, wurde mit Urteil vom 20. 11. 2006 gemäß § 55 EheG geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde Anfang 1994 aufgehoben. Ehewohnung war ein Einfamilienhaus in Niederösterreich, das jeweils zur Hälfte den Streitteilen gehört. Zugunsten der geschiedenen Ehegatten ist ein wechselseitiges Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen. Das Erstgericht übertru... mehr lesen...