Begründung: Klagsgegenständlich ist ein behaupteter Schadenersatzanspruch aus der behaupteten rechtswidrigen Nichtausfolgung von Möbeln, Kindersachen und persönlichen Gebrauchsgegenständen (Wiederbeschaffungswert S 132.112,--, geltend gemacht werden S 70.000,--). Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht der Einrede des Beklagten auf Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges stattgegeben, den streitigen Rechtsweg für unzulässig erklärt und die Rechtssache in das außerst... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1JN §42 Abs4AußStrG §235 Abs1
Rechtssatz: Für einen Schadenersatzanspruch zwischen Ehegatten, der nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft entstanden ist, ist das Aufteilungsverfahren unzulässig. Entscheidungstexte 43 R 799/97m Entscheidungstext LG für ZRS Wien 21.10.1997 43 R 799/97m Schlagworte Schaden... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8. Oktober 1982 enteignete die Vorarlberger Landesregierung über Begehren der klagenden Partei zu deren Gunsten gemäß § 45 Abs 1 StraßenG (LGBl.Vorarlberg Nr. 8/1969) zum Zwecke des Ausbaues der Gemeindestraße "Erlgrund" nach Maßgabe des beigeschlossenen Grundeinlösungsplanes vom 31.August 1982 und vorbehaltlich einer genauen Endvermessung in der Natur Teilflächen von 875 m 2 aus dem dem Erstbeklagten gehörigen Grundstück 2396 (EZ 7805) und von 5 m 2 a... mehr lesen...
Der am 14. Dezember 1953 geborene Sohn des Revisionsrekurswerbers, Klaus H, wurde mit dem Inkrafttreten des Volljährigkeitsgesetzes, BGBl Nr. 108/1973, am 1. Juli 1973 volljährig. Zu diesem Zeitpunkt war sein Vater nach dem Beschluß des Erstgerichtes vom 25. August 1972, ON 98, zur Bezahlung eines Unterhaltes von 8% seines jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens verpflichtet. Am 24. Juli 1972 (ON 95) hatte sein Vater beantragt ihn ab 1. August 1972 wegen Selbsterhaltungsfähigkeit seine... mehr lesen...
Norm: JN §42 Abs4 C
Rechtssatz: Legitimation der obersten Administrativbehörde zum Antrag auf Nichtigerklärung des Verfahrens auch in den Fällen des § 42 Abs 4 JN. Entscheidungstexte 7 N 10/67 Entscheidungstext OGH 25.10.1967 7 N 10/67 Veröff: EvBl 1968/145 S 244 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS... mehr lesen...
Norm: JN §42 Abs4 C
Rechtssatz: Die Bindung des Streitrichters an die Unzuständigkeitsentscheidung des Außerstreitrichters bezieht sich nur auf die Zuständigkeit zur Entscheidung über den erhobenen Anspruch nicht aber auf die Lösung materiellrechtlicher Vorfragen, wie Zugehörigkeit einer Maßnahme zur ordentlichen Verwaltung im Miteigentümerstreit. Entscheidungstexte 3 Ob 371/64 Entsche... mehr lesen...
Norm: JN §42 Abs4 C
Rechtssatz: Rechtskräftige Unzuständigkeitsentscheidungen des Prozeßgerichtes sind für den Außerstreitrichter, an den die Sache überwiesen wurde, bindend und ist auch die Rechtsmittelinstanz in diesem Fall nicht mehr berechtigt, den etwa unterlaufen Verstoß im vorangegangenen Prozeßverfahren wahrzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 452/50 Entscheidungstext OGH 30.0... mehr lesen...